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SEPA-Lastschrift: So funktioniert's

Die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit, SDD) ermöglicht es Unternehmen und Gläubigern, Beträge direkt vom Konto eines Schuldners einzuziehen – vorausgesetzt, der Kontoinhaber hat ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Sie hat in Deutschland die frühere Einzugsermächtigung abgelöst.

SEPA-Lastschriftmandat

Das Lastschriftmandat ist die schriftliche oder digitale Genehmigung des Kontoinhabers, dass ein bestimmter Gläubiger Beträge von seinem Konto einziehen darf. Das Mandat enthält: IBAN und BIC des Schuldners, Name und Gläubiger-Identifikationsnummer des Gläubigers, Mandatsreferenz, Datum der Unterschrift.

Ohne gültiges Mandat kann kein Lastschrifteinzug erfolgen. Bei fehlerhaften Lastschriften hat der Kontoinhaber ein Recht auf Rückbuchung.

Basis-Lastschrift vs. Firmenlastschrift

Die SEPA-Basis-Lastschrift (Core) richtet sich an Privatkunden. Der Kontoinhaber kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung eine Rückbuchung ohne Angabe von Gründen verlangen. Bei nicht autorisierten Lastschriften beträgt die Frist 13 Monate.

Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist ausschließlich für Geschäftskunden. Der Schuldner muss vorab das Mandat bei seiner Bank hinterlegen. Eine Rückbuchung nach erfolgter Belastung ist nicht möglich.

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Häufige Fragen

Wie kann ich eine Lastschrift zurückbuchen?
Nicht autorisierte Lastschriften können Sie innerhalb von 8 Wochen (Basis-Lastschrift) oder 13 Monaten (bei fehlendem Mandat) bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Was passiert, wenn das Konto keine Deckung hat?
Bei fehlender Deckung wird die Lastschrift als „nicht eingelöst" zurückgegeben. Ihre Bank kann Rücklastschriftgebühren berechnen.
Braucht man für SEPA-Lastschriften die IBAN?
Ja. Das SEPA-Lastschriftmandat enthält immer die IBAN (und optional den BIC) des Schuldnerkontos.