SEPA-Lastschrift: So funktioniert's
Die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit, SDD) ermöglicht es Unternehmen und Gläubigern, Beträge direkt vom Konto eines Schuldners einzuziehen – vorausgesetzt, der Kontoinhaber hat ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Sie hat in Deutschland die frühere Einzugsermächtigung abgelöst.
SEPA-Lastschriftmandat
Das Lastschriftmandat ist die schriftliche oder digitale Genehmigung des Kontoinhabers, dass ein bestimmter Gläubiger Beträge von seinem Konto einziehen darf. Das Mandat enthält: IBAN und BIC des Schuldners, Name und Gläubiger-Identifikationsnummer des Gläubigers, Mandatsreferenz, Datum der Unterschrift.
Ohne gültiges Mandat kann kein Lastschrifteinzug erfolgen. Bei fehlerhaften Lastschriften hat der Kontoinhaber ein Recht auf Rückbuchung.
Basis-Lastschrift vs. Firmenlastschrift
Die SEPA-Basis-Lastschrift (Core) richtet sich an Privatkunden. Der Kontoinhaber kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung eine Rückbuchung ohne Angabe von Gründen verlangen. Bei nicht autorisierten Lastschriften beträgt die Frist 13 Monate.
Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist ausschließlich für Geschäftskunden. Der Schuldner muss vorab das Mandat bei seiner Bank hinterlegen. Eine Rückbuchung nach erfolgter Belastung ist nicht möglich.
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Zum IBAN-Prüfer →Häufige Fragen
- Wie kann ich eine Lastschrift zurückbuchen?
- Nicht autorisierte Lastschriften können Sie innerhalb von 8 Wochen (Basis-Lastschrift) oder 13 Monaten (bei fehlendem Mandat) bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
- Was passiert, wenn das Konto keine Deckung hat?
- Bei fehlender Deckung wird die Lastschrift als „nicht eingelöst" zurückgegeben. Ihre Bank kann Rücklastschriftgebühren berechnen.
- Braucht man für SEPA-Lastschriften die IBAN?
- Ja. Das SEPA-Lastschriftmandat enthält immer die IBAN (und optional den BIC) des Schuldnerkontos.